Eintragungen, ECE(EWG), Teilegutachten, ABE
Was ist der Unterschied zwischen Teilegutachten und ABE?
Jedes Teil, das nachträglich am Fahrzeug verbaut wird, kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.
In diesem Fall darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Abhilfe schaffen ABE und Teilegutachten.
Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) muss im Normalfall nur mitgeführt werden. Hier muss nichts eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten sind.
Bei Teilen mit Teilegutachten ist eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO notwendig.
Aber Achtung! Beide Dokumente beziehen sich nur darauf, dass der Rest der jeweiligen Baugruppe dem Serienzustand entspricht. Ist dies nicht der Fall, bzw. ist die weitere Änderung nicht im Gutachten erfasst, ist eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis nach §19(2)/21 StVZO erforderlich, eine sogenannte Einzelabnahme.
Unsicher, was bei Dir wirklich notwendig ist? Dann kontaktiere uns gerne.
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Ich möchte ein Gewindefahrwerk verbauen und eintragen lassen. Was muss ich beachten?
Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass das Fahrwerk in einer Fachwerkstatt gemäß den Herstellervorgaben verbaut wird.
Weiterhin müssen die Mindesthöhen gemäß Teilegutachten, die Lichtaustrittskante, die Bodenfreiheit von 8cm und eine ausreichende Freigängigkeit der Reifen zu allen anderen Bauteilen im verschränkten Zustand beachtet werden.
Ist dies der Fall, steht einer erfolgreichen Eintragung nichts im Wege.
Aber Achtung! In den meisten Fällen sind Gewindefahrwerke nicht mit Nachrüstfelgen geprüft! Daher ist meistens für diese Kombination eine Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO erforderlich.
Wann benötige ich eine Einzel- und wann eine Anbauabnahme – und wie unterscheiden sie sich?
Bei einer Eintragung unterscheidet man zwischen einer Anbauabnahme nach §19(3) StVZO und einer Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO.
Eine Anbauabnahme wird immer dann durchgeführt, wenn für die Veränderung am Fahrzeug ein Teilegutachten vorliegt und nur überprüft werden muss, ob das Teil korrekt verbaut ist und verschiedene weitere Faktoren eingehalten wurden. Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (bspw. Felgen mit Gewindefahrwerk) verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit.
Es muss somit neu beurteilt werden, ob bspw. die Räder noch freigängig sind und auch im tiefsten Zustand nichts schleift.
Bei einer Einzelabnahme müssen die Papiere umgehend durch die Zulassungsstelle berichtigt werden, da genau genommen diese die Änderung genehmigt.
Bei einer Änderungsabnahme reicht es in vielen Fällen aus, bis zur nächsten Änderung an den Papieren, z.B. bei Umzug oder Halterwechsel, das ausgestellte Gutachten mitzuführen.
Ich möchte eine Abgasanlage und eine Downpipe oder eine geänderte Ansaugung verbauen. Was muss ich beachten?
Alle drei genannten Teile beeinflussen das Geräuschverhalten.
Die meisten Downpipes und Abgasanlagen besitzen eine EG/ECE-Betriebserlaubnis. Dadurch gelten die Teile als Austauschteile und sind, auch in Kombination, eintragungsfrei.
Wird das serienmäßige Standgeräusch sowie das Fahrgeräusch eingehalten, ist keine Abnahme notwendig. Überprüft wird dies primär mit einer Standgeräuschmessung. Wird der in Feld U.1. in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Standgeräuschwert mit einer Toleranz von 5dB(A) eingehalten, so kann davon ausgegangen werden, dass auch das Fahrgeräusch im erlaubten Bereich liegt.
Liegt das Standgeräusch über dem erlaubten Wert, so muss mit einer Fahrgeräuschmessung nachgewiesen werden, ob auch das Fahrgeräusch über dem erlaubten Wert liegt. Diese kann im Einzelfall kompliziert und teuer werden. Eine Fahrgeräuschmessung ist bei der Kombination von EG/ECE Abgaskomponenten mit geänderten Ansaugsystemen grundsätzlich notwendig.
Weiterhin kann es durch die Kombination der Teile zu einer Leistungssteigerung kommen. Ist dies der Fall, müssen alle hierfür erforderlichen Punkte nach VdTÜV Merkblatt 751 erfüllt werden.
Setze Dich für eine Beratung gerne vor dem Kauf der Teile mit uns in Verbindung.
Zudem haben wir diesbezüglich bereits einige Vollgutachten inklusive Standgeräuschanhebung erstellt.
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Ich möchte die Leistung meines Motors steigern. Was muss ich beachten?
Eine Leistungssteigerung unterliegt grundsätzlich den Vorgaben des VdTÜV-Merkblattes 751.
In diesen Vorgaben sind mehrere Nachweise erforderlich, die nur mit hohem Kostenaufwand zu erbringen sind. Zusatzboxen ohne Gutachten sind zwar meistens günstiger, aber nur mit sehr hohem Kostenaufwand eintragbar.
Daher ist es ratsam, einem Tuner zu vertrauen, welcher die nötigen Nachweise in Form eines Teilegutachtens zur Verfügung stellt.
Und da sind wir genau der richtige Ansprechpartner!
Diesbezüglich haben wir bereits einige Vollgutachten inklusive Standgeräuschanhebung erstellt.
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Ich möchte ein Tuningteil an meinem Auto fahren, welches nur für ein anderes Fahrzeug ein Teilegutachten oder eine ABE besitzt. Was muss ich tun?
Ein Teilegutachten oder eine ABE ist immer der Nachweis, dass das beschriebene Teil den Anforderungen für den Betrieb an den im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen entspricht.
Dafür müssen die Teile einige Anforderungen erfüllen. Möchte man nun dieses Teil an ein anderes Fahrzeug montieren und eintragen, kann man das jeweilige Teilegutachten oder die ABE als Grundlage für eine Einzelabnahme heranziehen.
Durch diese Dokumente ist nachgewiesen, dass das Teil grundsätzlich für den Betrieb an Fahrzeugen geeignet ist. Der Sachverständige prüft dann bei der Abnahme, ob das Teil technisch an dem gewünschten Fahrzeug verbaut werden kann.
Ich möchte andere Reifen auf meine Felgen montieren. Worauf muss ich achten?
Bei Reifen kommt es auf die Größe an. Nicht jeder Reifen darf auf jeder Felge montiert werden und nicht jede Reifengröße passt zu jedem Fahrzeug. Daher muss im Vorfeld überprüft werden, ob der Reifen den richtigen Abrollumfang für das entsprechende Fahrzeug besitzt. Der Abrollumfang darf von der größten im CoC aufgeführten Reifengröße um 1% und von der kleinsten um -4% abweichen.
Ist dies gegeben, muss die Montierbarkeit des Reifens auf der Felge geprüft werden.
Im Zweifelsfall ist hierüber die Freigabe des Herstellers, eine sogenannte Reifenfreigabe einzuholen. Ist dies alles gegeben, kann der Reifen auf der Felge eingetragen werden.
Gerne sind wir bei der Suche nach der richtigen Reifengröße behilflich.
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Was genau ist die ECE-Genehmigung?
Die ECE (kurz für "Economic Commission for Europe") und ist eine regionale Kommission der UN. Gegründet wurde sie 1947 mit dem damaligen vorrangigen Ziel, die vom Krieg geschädigten Wirtschaften Europas beim Wiederaufbau zu unterstützen. Bei den öffentlichen Sitzungen in Genf werden Vorschläge, Vorlagen und Vereinbarungen erarbeitet, denen sich mitunter auch Nichtmitgliedstaaten der EU, wie Südafrika, Südkorea, Tunesien, Japan oder Australien, anschließen.
Ziel der Kommission ist es, eine übergeordnete und einheitliche Regelung für den EU-Raum zu erarbeiten, welche die Zusammenarbeit der europäischen Länder in wirtschaftlichen Belangen vereinfachen soll.
So sieht das ECE-Prüfzeichen aus:
Das ECE-Prüfzeichen besteht aus einem großen E in einem Kreis mit einer Prüfziffer. Die Ziffer gibt an, für welches Land das Bauteil zugelassen ist. Die 1 steht hier für Deutschland. Nach diesem Zeichen folgt ein R mit einer Nummer. Diese zeigt an, welche Regelung für dieses Bauteil angewendet wurde. R 103 beispielsweise bezeichnet die Regelung für Katalysatoren. Abschließend folgt die Genehmigungsnummer für das verwendete Bauteil.
Was bedeutet die ECE-Genehmigung für Dich?
Die wohl für die Tuningszene bedeutendste Regelung dieser Kommission ist das ECE-Prüfzeichen, auch ECE-Genehmigung genannt. Bauteile, die dieses Prüfzeichen tragen, müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Die Teile müssen also weder beim TÜV eingetragen, noch irgendwelche Papiere mitgeführt werden.
Sie können einfach verbaut und genutzt werden. Das macht den Einbau von Tuningteilen mit ECE-Prüfzeichen besonders bequem, muss man danach das Fahrzeug doch nicht einzeln dem TÜV vorführen und prüfen lassen.
Natürlich schlägt sich das im Preis nieder.
Prüfverfahren und Genehmigungen sind teuer und müssen gemacht werden, sodass eine Vorführung des Fahrzeugs beim TÜV und eine teure Eintragung entfallen. Das spart Zeit, Geld und Nerven. Das kann man doch viel besser in neue Tuningteile investieren.
Auch muss man bedenken, dass Anlagen, die dieses Prüfzeichen tragen, auch eine ausführlichere und aufwändigere Planung, Konstruktion und Prüfung durchlaufen. Von Haus aus werden hochwertigere Materialien verwendet, das macht die Anlage haltbarer und robuster. Bei der Planung und Konstruktion können wir auf viele Jahre Erfahrung zurückblicken.
Wir holen das Maximum an Qualität heraus und achten dabei gleichzeitig darauf, dass alle Auflagen für das ECE-Prüfzeichen erfüllt werden. Das stellt sicher, dass die Qualität und die Leistung auf höchstem Niveau sind. So bildet das ECE-Prüfzeichen gleichzeitig auch einen Qualitätsstandard, der sich auch sehen lässt.
Wir durchlaufen alle erforderlichen Maßnahmen und halten alle erdenklichen Richtlinien ein.
Und das alles ausschließlich bei einer einzigen TÜV-Organisation in Deutschland.
Die Bedeutung des ECE-Gutachtens zusammengefasst:
- Keine Eintragung notwendig
- Mitführen von Papieren nicht verlangt
- Einfach einbauen und losfahren!
- Erfahrene Planung
- Durchdachte Konstruktion
- Hochwertige Materialien
- Aufwändiges Prüfverfahren von staatlicher Seite
- Gütesiegel für Qualität
- Maximum an Sound und Leistung innerhalb des gesetzlichen Rahmens