Aulitzky Exhaust | ECE Klappenabgasanlage 3" (76mm) ab OPF | BMW M2 Competition/CS (F87) S55

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Verfügbarkeit erfragbar bei Aulitzky Tuning

Auswahl der Klappensteuerung
Pflichtfeld
Serien-Klappensteuerung übernehmen (mit Betriebserlaubnis)
ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis)
Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung)
Race-Soundpaket: Race-Klappensteuerung inkl. Deleter (ohne Zulassung)
optional: Einbau vor Ort bei Aulitzky Tuning
Montage am Standort DE-91564 Neuendettelsau
Montage am Standort DE-88662 Überlingen
Keine Auswahl
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optional: Schweizer Eignungserklärung

Wird eine Eignungserklärung benötigt? (Nur in der Schweiz notwendig)

Schweizer Eignungserklärung
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Produktnummer: AEAGAM2COF87
Details: "Aulitzky Exhaust | ECE Klappenabgasanlage 3" (76mm) ab OPF | BMW M2 Competition/CS (F87) S55"

Fakten:
- Endrohre: 4x101mm schwarz matt
- Edelstahl 3 Zoll (76mm)
- elektrische Klappen
- Keramikgelagerte Abgasklappen
- Made in Germany (Bodensee)
- mit/ohne ECE-Zulassung (je nach Auswahl der Klappensteuerung)*

Lieferumfang:
- 1x Aulitzky Exhaust Abgasanlage ab OPF
- 4x Endrohre 101mm schwarz matt
- ECE-Handout

Nicht jeder BMW-Softwarestand regelt die Abgasklappen korrekt nach den ECE-Vorgaben. Aufgrund dessen bieten wir optional unser Klappensteuerungsmodul an, welches den gesetzlichen Regularien zu 100% entspricht und einen legalen Betrieb der Aulitzky Exhaust garantiert.

Kompatible Fahrzeuge:

Fahrzeug
Typ
Leistung
Hubraum
Motor
Baujahr
BMW 2er Coupe (F87)
M2 Competition
302kW / 411PS
2979cm³
S55 B30 A
06.18 - 06.21
BMW 2er Coupe (F87)
M2 CS
331kW / 450PS
2979cm³
S55 B30 A
11.19 - 06.21


*ACHTUNG!
In Verbindung mit der Serien- oder der ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis) verfügt diese Klappenabgasanlage über eine ECE-Genehmigung, sodass sie ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere legal im Bereich der StVZO genutzt werden darf.
Die Nutzung von Klappenabgasanlagen in Verbindung mit der Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung) ist nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig und nur für Rennsportzwecke gedacht! 
Sofern Sie dennoch ein Produkt ohne Zulassung in Ihrem Fahrzeug verbauen und dieses im Bereich der StVZO nutzen, machen Sie sich strafbar. 
Mögliche Konsequenzen, die Sie in diesem Fall erwarten können: Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 der StVZO und eine evtl. daraus resultierende Stilllegung des Fahrzeugs. Weitere Mögliche Konsequenzen, wie z.B. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, sowie eventuelle Ermittlungen seitens der Umweltbehörde liegen im Ermessen der Ermittler.

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