Aulitzky Exhaust | ECE Endschalldämpfer mit Klappensteuerung | BMW M340i/M440i xDrive OPF (G20/G21/G22/G23) B58

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Verfügbarkeit erfragbar bei Aulitzky Tuning

Auswahl der Klappensteuerung
Pflichtfeld
Serien-Klappensteuerung übernehmen (mit Betriebserlaubnis)
ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis)
Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung)
optional: Einbau vor Ort bei Aulitzky Tuning
Montage am Standort DE-91564 Neuendettelsau
Montage am Standort DE-88662 Überlingen
Keine Auswahl
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optional: Schweizer Eignungserklärung

Wird eine Eignungserklärung benötigt? (Nur in der Schweiz notwendig)

Schweizer Eignungserklärung
Keine Auswahl
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Produktnummer: AEESDM340IG20
Details: "Aulitzky Exhaust | ECE Endschalldämpfer mit Klappensteuerung | BMW M340i/M440i xDrive OPF (G20/G21/G22/G23) B58"

Fakten:
- Endrohre 4x Schwarz
- 3,0 Zoll Edelstahl
- MSD-Entfall
- elektrische Klappen
- Made in Germany (Bodensee)
- mit/ohne ECE-Zulassung (je nach Auswahl der Klappensteuerung)*

Lieferumfang:
- 1x Aulitzky Exhaust Endschalldämpfer
- 4x Endrohre schwarz
- ECE-Handout

Kompatible Fahrzeuge:

Fahrzeug
Typ
Leistung
Hubraum
Motor
Baujahr
BMW 3er (G20/G21)
M340i xDrive
275kW / 374PS
2998cm³
B58 B30 B
07.19 -
BMW 3er (G20/G21)
M340i xDrive
285kW / 387PS
2998cm³
B58 B30 B
03.19 -
BMW 4er (G22/G23)
M440i xDrive
275kW / 374PS
2998cm³
B58 B30 B
11.20 -
BMW 4er (G22/G23)
M440i xDrive
285kW / 387PS
2998cm³
B58 B30 B
07.20 -


*ACHTUNG!
In Verbindung mit der Serien- oder der ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis) verfügt dieser Klappenendschalldämpfer über eine ECE-Genehmigung, sodass dieser ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere legal im Bereich der StVZO genutzt werden darf.
Die Nutzung von Klappenendschalldämpfern in Verbindung mit der Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung) ist nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig und nur für Rennsportzwecke gedacht! 
Sofern Sie dennoch ein Produkt ohne Zulassung in Ihrem Fahrzeug verbauen und dieses im Bereich der StVZO nutzen, machen Sie sich strafbar. 
Mögliche Konsequenzen, die Sie in diesem Fall erwarten können: Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 der StVZO und eine evtl. daraus resultierende Stilllegung des Fahrzeugs. Weitere Mögliche Konsequenzen, wie z.B. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, sowie eventuelle Ermittlungen seitens der Umweltbehörde liegen im Ermessen der Ermittler.

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