Wir sind vom 23.12.2024 - 06.01.2025 im Winterbetriebsurlaub! Der letzte Versandtag ist der 19.12.2024. Ab dem 07.01.2025 (Dienstag) sind wir dann wieder wie gewohnt für euch da! Wir wünschen euch frohe Fest- und Feiertage!
 

Aulitzky Exhaust | ECE Endschalldämpfer 3" (76mm) mit Klappensteuerung | BMW Z4 M40i (G29) 340PS B58

0,00 €*

Lieferzeit: Sofort verfügbar: ca. 1-3 Werktage*

Auswahl der Klappensteuerung
Pflichtfeld
Serien-Klappensteuerung übernehmen (mit Betriebserlaubnis)
ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis)
optional: Einbau vor Ort bei Aulitzky Tuning

Achtung: Wenn Sie diese Option wählen entfallen die Versandkosten im Warenkorb erst, wenn im Bezahlvorgang der Versand in "Einbau/Montage vor Ort" geändert wird! Wird die Montage vor Ort nicht gewählt/bezahlt, aber der Versand geändert, erfolgt keine Montage und die Versankosten müssen nachgezahlt werden.

Montage am Standort DE-91564 Neuendettelsau
Montage am Standort DE-88662 Überlingen
Keine Auswahl
0,00 €*
optional: Schweizer Eignungserklärung

Wird eine Eignungserklärung benötigt? (Nur in der Schweiz notwendig)

Schweizer Eignungserklärung
Keine Auswahl
0,00 €*
Produktnummer: AEESDZ4M40IG29
Details: "Aulitzky Exhaust | ECE Endschalldämpfer 3" (76mm) mit Klappensteuerung | BMW Z4 M40i (G29) 340PS B58"

Fakten:
- Endschalldämpfer-Variante
- 3,0 Zoll Edelstahl
- Endrohre: 4x schwarz
- Made in Germany (Bodensee)
- elektrische Klappen
- mit/ohne ECE-Zulassung (je nach Auswahl der Klappensteuerung)*

Lieferumfang:
- 1x Aulitzky Exhaust Endschalldämpfer
- 4x Endrohre schwarz
- ECE-Handout

Kompatible Fahrzeuge:

Fahrzeug
Typ
Leistung
Hubraum
Motor
Baujahr
BMW Z4 (G29)
M40i
250kW / 340PS
2998cm³
B58 B30 C
11.18 -


*ACHTUNG!
In Verbindung mit der Serien- oder der ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis) verfügt dieser Klappenendschalldämpfer über eine ECE-Genehmigung, sodass dieser ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere legal im Bereich der StVZO genutzt werden darf.
Die Nutzung von Klappenendschalldämpfern in Verbindung mit der Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung) ist nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig und nur für Rennsportzwecke gedacht! 
Sofern Sie dennoch ein Produkt ohne Zulassung in Ihrem Fahrzeug verbauen und dieses im Bereich der StVZO nutzen, machen Sie sich strafbar. 
Mögliche Konsequenzen, die Sie in diesem Fall erwarten können: Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 der StVZO und eine evtl. daraus resultierende Stilllegung des Fahrzeugs. Weitere Mögliche Konsequenzen, wie z.B. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, sowie eventuelle Ermittlungen seitens der Umweltbehörde liegen im Ermessen der Ermittler.

Bitte geben Sie eine valide E-Mail Adresse ein.
Bitte geben Sie eine valide Frage ein.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Es sind noch keine Fragen zu diesem Artikel vorhanden.