Wir sind vom 23.12.2024 - 06.01.2025 im Winterbetriebsurlaub! Der letzte Versandtag ist der 19.12.2024. Ab dem 07.01.2025 (Dienstag) sind wir dann wieder wie gewohnt für euch da! Wir wünschen euch frohe Fest- und Feiertage!
 

Aulitzky Exhaust | ECE Abgasanlage ab OPF mit Klappensteuerung inkl. Montage | BMW X3M/X4M inkl. Competition (F97/F98) S58

Ab 4.079,00 €*

Lieferzeit: Verfügbarkeit auf Anfrage bei Aulitzky Tuning*

Ausstattungsmerkmal
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Produktnummer: AEAGAX3MF97-SETARTIKEL
Details: "Aulitzky Exhaust | ECE Abgasanlage ab OPF mit Klappensteuerung inkl. Montage | BMW X3M/X4M inkl. Competition (F97/F98) S58"

Fakten:
- Endrohre: 4x schwarz
- 3,0 Zoll (76mm) Edelstahl
- MSD-Entfall
- elektrische Klappen
- Made in Germany (Bodensee)
- mit/ohne ECE-Zulassung (je nach Auswahl der Klappensteuerung)*

Lieferumfang:
- 1x Aulitzky Exhaust Abgasanlage ab OPF
- 4x Endrohre schwarz
- ECE-Handout

Kompatible Fahrzeuge:

Fahrzeug
Typ
Leistung
Hubraum
Motor
Baujahr
BMW X3 (F97)
M
353kW / 480PS
2993cm³
S58 B30 A
03.19 -
BMW X3 (F97)
M Competition
375kW / 510PS
2993cm
S58 B30 A
03.19 -
BMW X4 (F98)
M
353kW / 480PS
2993cm³
S58 B30 A
03.19 -
BMW X4 (F98)
M Competition
375kW / 510PS
2993cm
S58 B30 A
03.19 -


*ACHTUNG!
In Verbindung mit der Serien- oder der ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis) verfügt diese Klappenabgasanlage über eine ECE-Genehmigung, sodass sie ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere legal im Bereich der StVZO genutzt werden darf.
Die Nutzung von Klappenabgasanlagen in Verbindung mit der Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung) ist nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig und nur für Rennsportzwecke gedacht! 
Sofern Sie dennoch ein Produkt ohne Zulassung in Ihrem Fahrzeug verbauen und dieses im Bereich der StVZO nutzen, machen Sie sich strafbar. 
Mögliche Konsequenzen, die Sie in diesem Fall erwarten können: Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 der StVZO und eine evtl. daraus resultierende Stilllegung des Fahrzeugs. Weitere Mögliche Konsequenzen, wie z.B. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, sowie eventuelle Ermittlungen seitens der Umweltbehörde liegen im Ermessen der Ermittler.

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