Aulitzky Exhaust | ECE Abgasanlage ab OPF mit Klappensteuerung | BMW M135i xDrive (F40) 306PS B48

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Verfügbarkeit erfragbar bei Aulitzky Tuning

Auswahl der Klappensteuerung
Pflichtfeld
Serien-Klappensteuerung übernehmen (mit Betriebserlaubnis)
ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis)
optional: Einbau vor Ort bei Aulitzky Tuning

Achtung: Wenn Sie diese Option wählen entfallen die Versandkosten im Warenkorb erst, wenn im Bezahlvorgang der Versand in "Einbau/Montage vor Ort" geändert wird! Wird die Montage vor Ort nicht gewählt/bezahlt, aber der Versand geändert, erfolgt keine Montage und die Versankosten müssen nachgezahlt werden.

Montage am Standort DE-91564 Neuendettelsau
Montage am Standort DE-88662 Überlingen
Keine Auswahl
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optional: Schweizer Eignungserklärung

Wird eine Eignungserklärung benötigt? (Nur in der Schweiz notwendig)

Schweizer Eignungserklärung
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Produktnummer: AEAGAM135IF40
Details: "Aulitzky Exhaust | ECE Abgasanlage ab OPF mit Klappensteuerung | BMW M135i xDrive (F40) 306PS B48"

Fakten:
- Endrohre: 2x 101mm schwarz
- Material: Edelstahl
- elektrische Klappen
- Made in Germany (Bodensee)
- mit/ohne ECE-Zulassung (je nach Auswahl der Klappensteuerung)*

Lieferumfang:
- 1x Aulitzky Exhaust Abgasanlage ab OPF
- 2x Endrohre 101mm schwarz
- ECE-Handout

Kompatible Fahrzeuge:

Fahrzeug
Typ
Leistung
Hubraum
Motor
Baujahr
BMW 1er (F40)
M135i xDrive
225kW / 306PS
1989cm³
B48 A20 E
07.19 -


*ACHTUNG!
In Verbindung mit der Serien- oder der ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis) verfügt diese Klappenabgasanlage über eine ECE-Genehmigung, sodass sie ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere legal im Bereich der StVZO genutzt werden darf.
Die Nutzung von Klappenabgasanlagen in Verbindung mit der Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung) ist nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig und nur für Rennsportzwecke gedacht! 
Sofern Sie dennoch ein Produkt ohne Zulassung in Ihrem Fahrzeug verbauen und dieses im Bereich der StVZO nutzen, machen Sie sich strafbar. 
Mögliche Konsequenzen, die Sie in diesem Fall erwarten können: Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 der StVZO und eine evtl. daraus resultierende Stilllegung des Fahrzeugs. Weitere Mögliche Konsequenzen, wie z.B. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, sowie eventuelle Ermittlungen seitens der Umweltbehörde liegen im Ermessen der Ermittler.

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