Aulitzky Exhaust | ECE Abgasanlage ab Kat/OPF mit Klappensteuerung | BMW M5/M8 inkl. Competition/CS (F90/F92) S63

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Verfügbarkeit erfragbar bei Aulitzky Tuning

OPF
Auswahl der Klappensteuerung
Pflichtfeld
Serien-Klappensteuerung übernehmen (mit Betriebserlaubnis)
ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis)
Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung)
Race-Soundpaket: Race-Klappensteuerung inkl. Deleter (ohne Zulassung)
optional: Einbau vor Ort bei Aulitzky Tuning
Montage am Standort DE-91564 Neuendettelsau
Montage am Standort DE-88662 Überlingen
Keine Auswahl
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optional: Schweizer Eignungserklärung

Wird eine Eignungserklärung benötigt? (Nur in der Schweiz notwendig)

Schweizer Eignungserklärung
Keine Auswahl
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Produktnummer: AEAGAM5F90-OPF
Details: "Aulitzky Exhaust | ECE Abgasanlage ab Kat/OPF mit Klappensteuerung | BMW M5/M8 inkl. Competition/CS (F90/F92) S63"

Es handelt sich auf den Bildern um die Entwicklungsanlage, aus diesem Grund sind keine Logos etc. auf dem ESD!!

Fakten:
- Keramikgelagerte Abgasklappen
- elektrische Klappen
- Plug & Play mit originaler Abgasanlage fahrbar
- Zulassung/Einbau in Verbindung mit unserer Downpipe möglich
- Kat/OPF-Back-System
- Made in Germany (Bodensee)
- mit/ohne ECE-Zulassung (je nach Auswahl der Klappensteuerung)*

Kompatible Fahrzeuge:

Fahrzeug
Typ
Leistung
Hubraum
Motor
Baujahr
BMW 5er (F90)
M5
441kW / 600PS
4395cm³
S63 B44 B
09.17 -
BMW 5er (F90)
M5 Competition
460kW / 625PS
4395cm³
S63 B44 B
07.18 -
BMW 5er (F90)
M5 CS
467kW / 635PS
4395cm³
S63 B44 B
03.21 -
BMW 8er (F92)
M8
441kW / 600PS
4395cm³
S63 B44 B
07.19 -
BMW 8er (F92)
M8 Competition
460kW / 625PS
4395cm³
S63 B44 B
07.19 -


*ACHTUNG!
In Verbindung mit der Serien- oder der ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis) verfügt diese Klappenabgasanlage über eine ECE-Genehmigung, sodass sie ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere legal im Bereich der StVZO genutzt werden darf.
Die Nutzung von Klappenabgasanlagen in Verbindung mit der Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung) ist nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig und nur für Rennsportzwecke gedacht! 
Sofern Sie dennoch ein Produkt ohne Zulassung in Ihrem Fahrzeug verbauen und dieses im Bereich der StVZO nutzen, machen Sie sich strafbar. 
Mögliche Konsequenzen, die Sie in diesem Fall erwarten können: Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 der StVZO und eine evtl. daraus resultierende Stilllegung des Fahrzeugs. Weitere Mögliche Konsequenzen, wie z.B. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, sowie eventuelle Ermittlungen seitens der Umweltbehörde liegen im Ermessen der Ermittler.

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