Aulitzky Exhaust | ECE Abgasanlage 3" (76mm) ab OPF mit Klappensteuerung | Mercedes-Benz C-Klasse C43 AMG (W205/S205/C205)

0,00 €*

Lieferzeit: Verfügbarkeit auf Anfrage bei Aulitzky Tuning*

OPF
Karosseriebauform
AMG Performance-Abgasanlage
Auswahl der Klappensteuerung
Pflichtfeld
Serien-Klappensteuerung übernehmen (mit Betriebserlaubnis)
ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis)
Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung)
optional: Schweizer Eignungserklärung

Wird eine Eignungserklärung benötigt? (Nur in der Schweiz notwendig)

Schweizer Eignungserklärung
Keine Auswahl
0,00 €*
Produktnummer: AEAGAC43AMG-T-OPF1
Details: "Aulitzky Exhaust | ECE Abgasanlage 3" (76mm) ab OPF mit Klappensteuerung | Mercedes-Benz C-Klasse C43 AMG (W205/S205/C205)"

Fakten:
- 3,0 (76mm) Zoll Edelstahl Abgasanlage ab Kat/OPF
- MSD-Entfall
- elektrische Klappen
- Klappensteuerung weiterhin über die Fahrprofile möglich (nur bei AMG-Performance-AGA)
- Plug & Play
- Made in Germany (Bodensee)
- mit/ohne ECE-Zulassung (je nach Auswahl der Klappensteuerung)*

Lieferumfang:
- 1x Aulitzky Exhaust Abgasanlage ab OPF
- ECE-Handout

Kompatible Fahrzeuge:

Fahrzeug
Typ
Leistung
Hubraum
Motor
Baujahr
Mercedes-Benz C-Klasse (W205/S205/C205)
AMG C43
270kW / 367PS
2996cm³
M 276.823
04.16 - 05.18
Mercedes-Benz C-Klasse (W205/S205/C205)
AMG C43
287kW / 390PS
2996cm³
M 276.823
05.18 -


*ACHTUNG! 
In Verbindung mit der Serien- oder der ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis) verfügt diese Klappenabgasanlage über eine ECE-Genehmigung, sodass sie ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere legal im Bereich der StVZO genutzt werden darf.
Die Nutzung von Klappenabgasanlagen Verbindung mit der Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung) sind nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig und nur für Rennsportzwecke gedacht! 
Sofern Sie dennoch ein Produkt ohne Zulassung in Ihrem Fahrzeug verbauen und dieses im Bereich der StVZO nutzen, machen Sie sich strafbar. 
Mögliche Konsequenzen, die Sie in diesem Fall erwarten können: Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 der StVZO und eine evtl. daraus resultierende Stilllegung des Fahrzeugs. Weitere Mögliche Konsequenzen, wie z.B. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, sowie eventuelle Ermittlungen seitens der Umweltbehörde liegen im Ermessen der Ermittler.

Bitte geben Sie eine valide E-Mail Adresse ein.
Bitte geben Sie eine valide Frage ein.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Es sind noch keine Fragen zu diesem Artikel vorhanden.