Aulitzky Exhaust | ECE Abgasanlage 3,5" (89mm) ab Kat/OPF mit Klappensteuerung | BMW 340i/440i (F30/F31/F32/F33/F36) B58

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Fahrzeugauswahl
OPF
Auswahl der Klappensteuerung
Pflichtfeld
Serien-Klappensteuerung übernehmen (mit Betriebserlaubnis)
ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis)
Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung)
optional: Einbau vor Ort bei Aulitzky Tuning
Montage
Keine Auswahl
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optional: Schweizer Eignungserklärung

Wird eine Eignungserklärung benötigt? (Nur in der Schweiz notwendig)

Schweizer Eignungserklärung
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Produktnummer: AEAGA340IF30-340-OPF
Details: "Aulitzky Exhaust | ECE Abgasanlage 3,5" (89mm) ab Kat/OPF mit Klappensteuerung | BMW 340i/440i (F30/F31/F32/F33/F36) B58"

Fakten:
- Endrohre: 2x 100mm schwarz
- 3,5 Zoll (89mm) Edelstahl
- elektrische Klappen
- Klappensteuerung über zusätzliches Modul
- mit/ohne ECE-Zulassung (je nach Auswahl der Klappensteuerung)*

Lieferumfang:
- 1x Aulitzky Exhaust Abgasanlage ab Kat/OPF
- 2x Endrohre 100mm schwarz
- ECE-Handout

Kompatible Fahrzeuge:

Fahrzeug
Typ
Leistung
Hubraum
Motor
Baujahr
BMW 3er (F30/F31/F34)
340i
240kW / 326PS
2998cm³
B58 B30 A
07.15 -
BMW 3er (F30/F31/F34)
340i
265kW / 360PS
2998cm³
B58 B30 A
07.15 -
BMW 4er (F32/F33/F36)
440i
240kW / 326PS
2998cm³
B58 B30 A
03.16 - 05.21
BMW 4er (F32/F33/F36)
440i
265kW / 360PS
2998cm³
B58 B30 A
03.16 - 05.21


*ACHTUNG! 
In Verbindung mit der Serien- oder der ECE-Klappensteuerung (mit Betriebserlaubnis) verfügt diese Klappenabgasanlage über eine ECE-Genehmigung, sodass sie ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere legal im Bereich der StVZO genutzt werden darf.
Die Nutzung von Klappenabgasanlagen Verbindung mit der Race-Klappensteuerung (ohne Zulassung) sind nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig und nur für Rennsportzwecke gedacht! 
Sofern Sie dennoch ein Produkt ohne Zulassung in Ihrem Fahrzeug verbauen und dieses im Bereich der StVZO nutzen, machen Sie sich strafbar. 
Mögliche Konsequenzen, die Sie in diesem Fall erwarten können: Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 der StVZO und eine evtl. daraus resultierende Stilllegung des Fahrzeugs. Weitere Mögliche Konsequenzen, wie z.B. eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung, sowie eventuelle Ermittlungen seitens der Umweltbehörde liegen im Ermessen der Ermittler.

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